Springe zum Inhalt

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Allgemeinverfügung "Transport verendeter Sauen"

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesverkehrsministerium eine Allgemeinverfügung herausgegeben, welche regelt wie Tierkörper bzw. Teile von Schwarzwild im Straßenverkehr zu transportieren sind, wenn bekannt ist oder anzunehmen ist, dass diese durch das Virus der afrikanischen Schweinepest kontaminiert sind.  Diese Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig.

Hauptübertragungsweg der ASP sind vor allem Blut und andere Körperflüssigkeiten. Deshalb müssen Tierkörper bzw. Teile davon beim Transport so verpackt sein, dass ein Austreten von Flüssigkeiten effektiv verhindert wird. Als geeignete Behältnisse sind grds. starre Behälter wie bspw. Wildwannen oder Deckelfässer zulässig. Sofern kein Deckel / keine Abdeckung existiert kann der Behälter auch mit stabiler Folie verschlossen sein. Die Folie muss durch eine geeignete Methode mit dem Behälter verbunden sein (bspw. Klebeband).

Den Link zum Originaldokument haben wir hier hinterlegt.

Konkretisierung der Prämienvoraussetzungen

Vom Landesverwaltungsamt wurden die Voraussetzungen zur Zahlung der unten genannten Prämie konkretisiert.

Prämien werden nur gezahlt für:

- untersuchbare Proben von verendet aufgefundenen Wildschweinen,

- untersuchbare Proben von Unfallwild (Schwarzwild),

- untersuchbare Proben von krankheitsauffällig erlegten Wildschweine (unter Beachtung der ggf. geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschrif-
ten),

-untersuchbare Proben von nach dem Aufbruch krankheitsauffälligen, er-
legten Wildschweinen (bei Seuchenverdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche wird auf § 4 (5) TierGesG hingewiesen; unter Beachtung der ggf. geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften).

Die Mitteilung im Original haben wir hier zum Nachlesen bereitgestellt: Veröffentlichung Landesverwaltungsamt

Prämien zur Früherkennung der ASP

Heute erreichte uns die Information, dass Jagdausübungsberechtigte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit gefallene oder verunfallte Wildschweine auffinden und beproben ab 01.02.2018 eine Prämie in Höhe von 50 Euro je untersuchungsfähiger Probe erhalten.

Tupfer und Anträge für die Prämie werden bei den Annahmestellen für die Trichinenprobe, bei der Unteren Jagdbehörde in Bitterfeld und Köthen sowie beim Veterinäramt erhältlich sein.

Diese Maßnahme soll dazu dienen möglichst frühzeitig eine eventuelle Einschleppung der ASP zu identifizieren und rechtzeitig notwendige Maßnahmen einleiten zu können.

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld weist explizit darauf hin, dass Funde von verendetem Schwarzwild umgehend dem Veterinäramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit genauer Angabe des Fundortes (möglichst GPS-Koordinaten mittels Smartphone und bspw. Google Maps ermitteln) zu melden sind. (Telefon: 03496/60140)

Den Erlass mit allen Details zum Nachlesen finden Sie hier.

Zur entnommenen Probe muss der entsprechende Begleitschein (Untersuchungsantrag) ausgefüllt werden.

Eine Aufstellung allgemeiner Informationen zur ASP, zur Probenentnahme sowie zu möglichen Indikatoren einer Infektion haben wir hier hinterlegt.

Allgemeine Hinweise zur Nutzung dieser Rubrik

Auf dieser Seite werden wir alle Informationen, Veröffentlichungen der Landkreise, der Jagdbehörden etc. sammeln und unseren Mitgliedern sowie interessierten Besuchern unserer Webseite zur Verfügung stellen.

Aktualisierungen der Seite werden über das Newslettersystem verteilt, sodass keine wichtigen Informationen verpasst oder übersehen werden.